Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 11.04.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3831
OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 53/06 (https://dejure.org/2006,3831)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.2006 - 6 U 53/06 (https://dejure.org/2006,3831)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 6 U 53/06 (https://dejure.org/2006,3831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nachlasssache: Auskunftspflicht des Erben über den Nachlass gegenüber dem pflichtteilsergänzungsberechtigten Nichtmehr-Erben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 1953 BGB; § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB
    Auskunftsansprüche des von Hause aus enterbten pflichtteilsberechtigten Nichterben; Unterscheidung zwischen pflichtteilsberechtigtem Nichterben und pflichtteilsberechtigtem Miterben

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsansprüche des von Hause aus enterbten pflichtteilsberechtigten Nichterben; Unterscheidung zwischen pflichtteilsberechtigtem Nichterben und pflichtteilsberechtigtem Miterben

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 2314 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1953; ; BGB § 242

  • RA Kotz

    Auskunftspflicht des Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1953; BGB § 242
    Auskunftsanspruch aus § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausschlagung - Auskunftsansprüche des Nicht-mehr-Erben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Pflichtteil - Wer ist auskunftsberechtigt i.S. von § 2314 BGB?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1877
  • ZEV 2006, 557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 53/06
    Sie steht auch hier trotz der Ausschlagung nicht anders da als ein zur Ergänzung des Pflichtteils berechtigter Miterbe, welchem der Anspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur zusteht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Schenkung vorliegen, der Beschenkte die Auskunft unschwer geben kann und der Pflichtteilsergänzungsberechtigte sich die erforderliche Kenntnis nicht auf andere ihm zumutbare Weise zu verschaffen vermag (vgl. grundlegend BGHZ 61, 180, 184; Palandt-Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2314 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 02.09.2014 - 3 U 3/14

    Pflichtteilsrecht: Wirkungen der Erbausschlagung "aus allen Berufungsgründen" im

    Die Entscheidungen des OLG Celle vom 6. Juli 2006 (6 U 53/06) und des OLG Hamm vom 17. Februar 2011 (15 W 167/10), auf die sich die Beklagte beruft, lassen sich auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragen (dazu unter aa).

    Das OLG Celle vertritt in seinem Urteil vom 6. Juli 2006 (6 U 53/06) die Auffassung, dass § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB insofern restriktiv auszulegen sei, als "er Auskunftsrechte nur einräumt dem von Hause aus enterbten pflichtteilberechtigten Nichterben, nicht aber dem Miterben, der durch Ausschlagung die Stellung eines pflichtteilsergänzungsbedürftigen Nicht-mehr-Erben wählt" (bei juris, Rn. 4).

    Es ist allerdings nicht ersichtlich, dass die Entscheidung, die im Übrigen in der Literatur ein kritisches Echo gefunden hat (Damrau, ZEV 2006, 557 f.; Damrau zustimmend: Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl. 2009, § 2314, Rn. 3; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2314, Rn. 3; kritisch zum Urteil des OLG Celle auch: Uta Heidenreich, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche des Pflichtteilsberechtigten, Diss.

  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter

    Sein Verzicht als Leistungsempfänger ist weitreichender und umfasst auch den Pflichtteil (OLG Celle vom 6.7.2006, 6 U 53/06).
  • OLG Naumburg, 17.04.2014 - 1 U 124/13

    Pflichtteilsrecht: Auskunftsanspruch des Nichtmehr-Erben nach Ausschlagung der

    Voraussetzung für einen Anspruch aus § 2314 BGB ist, dass der Anspruchsteller zu den Pflichtteilsberechtigten im Sinne von § 2303 BGB gehört, wozu auch der nach § 2306 BGB belastete Erbe zählt, wenn er das Erbe ausschlägt (entgegen OLG Celle, 6. Juli 2006, 6 U 53/06, FamRZ 2006, 1877).(Rn.13).

    Der Beklagte ist der Klage entgegengetreten und vertritt unter Hinweis auf das Urteil des OLG Celle (vom 6.7.2006 - 6 U 53/06 - [z.B. FamRZ 2006, 1877]; hier: zitiert nach juris) die Ansicht, dass den Klägern kein Anspruch aus § 2314 BGB zustehe.

  • OLG Stuttgart, 13.01.2022 - 19 U 28/21

    Rechtsstellung des belasteten Erben nach Ausschlagung der Erbschaft gemäß § 2306

    Der gegenteiligen Ansicht, die - soweit erkennbar - nur das OLG Celle (Urteil vom 06. Juli 2006 - 6 U 53/06, ZEV 2006, 557) vertrat, ist nicht zu folgen.

    Die Feststellung im Urteil des OLG Celle (ZEV 2006, 557), dass die Ausschlagung des Erbes nicht dazu dienen dürfe, die Stellung des Nicht-mehr-Erben im Auskunftsverfahren gegenüber dem Erben zu verbessern und ihm Rechte einzuräumen, die ihm in der Stellung als (Mit-)Erbe nicht zustünden, verkennt, dass dem Erben nach dem Gesetz die Wahl zusteht, in welche Rolle (Erbe oder Pflichtteilsberechtigter) er eintreten will.

    Auch wird die Unterscheidung im Gesetz zwischen dem pflichtteilsberechtigten Nichterben und dem pflichtteilsberechtigten Miterben nicht dadurch unterlaufen, dass der nur unter eingeschränkten Voraussetzungen mit Auskunftsansprüchen ausgestattete Miterbe die Erbschaft ausschlägt, um sich einen von weiteren Voraussetzungen unabhängigen Auskunftsanspruch gegen den (Mit-)Erben zu verschaffen (so aber OLG Celle ZEV 2006, 557), denn der Erbe wird die Erbschaft nicht mit dem Ziel ausschlagen, einen Auskunftsanspruch zu erlangen.

    Die Revision war zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Divergenz zur Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 06. Juli 2006 - 6 U 53/06, ZEV 2006, 557) zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

  • LG Frankfurt/Main, 23.06.2015 - 6 O 14/15
    In Abgrenzung zur Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.04.2010, Aktenzeichen 6 U 53/06, wird vorliegend auch keine Irreführung durch zusätzliche Angaben oder Darstellungen erzeugt.
  • LG Flensburg, 22.12.2010 - 3 O 215/08

    Umfang von Unterlassungsansprüchen wegen Verletzung eines Erbbaurechtsvertrags im

    Die Akte in dem Verfahren des Landgerichts Flensburg Az.: 3 O 527/04 (Oberlandesgericht Schleswig Az.: 6 U 53/06) zwischen dem Streithelfer und der Klägerin ist beigezogen und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9316
OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06 (https://dejure.org/2006,9316)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.04.2006 - 10 Wx 1/06 (https://dejure.org/2006,9316)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. April 2006 - 10 Wx 1/06 (https://dejure.org/2006,9316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines zu seinen Gunsten erteilten Erbscheins nach Erbausschlagung; Ausreichen der Darlegung eines Erben zu seiner Unkenntnis des Erbfalls vor einem bestimmten Zeitpunkt für Annahme des Beginns der Ausschlagungsfrist; Gelegenheit zur Stellungnahme bei ...

  • Judicialis

    BGB § 1944

  • rechtsportal.de

    BGB § 1944
    Darlegungslast des Erben für die Kenntnis vom Erbfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Anforderungen an die Darlegung der negativen Tatsache "Keine Kenntnis vom Erbfall"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschlagung einer Erbschaft auch fast 40 Jahre nach dem Tod der Erblasserin möglich - Zu den Anforderungen an die Darlegung der negativen Tatsache "Keine Kenntnis vom Erbfall"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Annahme und Ausschlagung - Anforderungen an die Darlegung der negativen Tatsache "keine Kenntnis vom Erbfall"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2006, 557 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 22.03.1968 - BReg. 1b Z 11/68
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06
    Die Ausschlussfrist für die Erbausschlagung beginnt gemäß § 1944 Abs. 2 S. 1 BGB für jeden Erben erst mit dem Zeitpunkt, in dem er vom Anfall der Erbschaft (§§ 1922, 1942 Abs. 1 BGB) und vom Grund der Berufung zur Erbfolge bestimmte und überzeugende Kenntnis erlangt (BayObLGZ 1992, 64, 68; 1968, 68, 74).

    Fahrlässige Unkenntnis des Erben steht seiner Kenntnis nicht gleich (BGH, Rpfleger 1968, 183; BayObLGZ 1968, 68, 74).

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06
    Nach der ferner erforderlichen interlokalen Vorprüfung richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung, deren räumlichem Geltungsbereich der Erblasser durch seinen gewöhnlichen Aufenthalt angehörte (BGH, FamRZ 1994, 304).
  • BayObLG, 26.08.1993 - 1Z BR 80/93

    Beginn der Sechs-Wochen-Frist für Erbausschlagung bei juristischen Laien

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06
    Erforderlich, aber auch genügend ist, wenn dem Erben die tatsächlichen und rechtlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sind, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in die Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (BayOblG, FamRZ 1994, 264, 265; MünchKomm/Leipold, § 1944, Rn. 8).
  • BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90

    Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06
    Sind die Feststellungen verfahrensgemäß zustande gekommen, ist der Sachverhalt ausreichend ermittelt und alle geeigneten Beweise erhoben worden (§ 12 FGG) und ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerfrei, besteht die Bindungswirkung (ständige Rechtsprechung, BayOblG, FamRZ 1991, 1232, 1234).
  • BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91

    Erbschaftsausschlagung bei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegenem

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06
    Die Ausschlussfrist für die Erbausschlagung beginnt gemäß § 1944 Abs. 2 S. 1 BGB für jeden Erben erst mit dem Zeitpunkt, in dem er vom Anfall der Erbschaft (§§ 1922, 1942 Abs. 1 BGB) und vom Grund der Berufung zur Erbfolge bestimmte und überzeugende Kenntnis erlangt (BayObLGZ 1992, 64, 68; 1968, 68, 74).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.1995 - 11 Wx 81/94

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anfechtung einer von den Eltern für den

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06
    Auch die Ausschlagung einer Erbschaft beurteilt sich nach dem jeweiligen Erbstatut (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1349; KG, OLGZ 1993, 278, 281; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Bearbeitung, Art. 235 § 1 EGBGB, Rn. 175).
  • BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06
    Die Tatsachenfeststellung des Beschwerdegerichts ist nur darauf überprüfbar, ob sie unter Verletzung des Gesetzes zustande gekommen ist (BayOblG, NJW-RR 1995, 653, 654).
  • KG, 08.12.1992 - 1 W 1997/91

    Vermögen; Vermögenserwerb; Erbe; Ausschlagung; Ausreise; DDR

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06
    Auch die Ausschlagung einer Erbschaft beurteilt sich nach dem jeweiligen Erbstatut (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1349; KG, OLGZ 1993, 278, 281; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Bearbeitung, Art. 235 § 1 EGBGB, Rn. 175).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht